Wie und in welchem Umfang nutzen wir Ihre Daten bei der Erfüllung des Informationsvertrages?

BLACK FOREST DIGITAL ASSETS
Stefan Lumpp
Römerstr. 9a
76275 Ettlingen
office@bf-da.com

Genderhinweis
Allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für beide Geschlechter.

Präambel

Allgemeine Informationsvertragsbedingungen
zwischen
Ihnen

fortan: Informationsbesteller.
und

BLACK FOREST DIGITAL ASSETS
Stefan Lumpp
Römerstr. 9a
76275 Ettlingen
office@bf-da.com

Die Mission der BLACK FOREST DIGITAL ASSETS ist es, den Menschen leicht und verständlich digitale Anlagemodelle, Blockchaintechnologie und Kryptowährungen näher zu bringen, sie mit der Technologie dahinter vertraut zu machen und weiterzubilden. Daher bietet BLACK FOREST DIGITAL ASSETS seinen Kunden an verschiedenen Stellen an, einen sog. Informationsvertrag zu schließen. Dabei verpflichtet sich BLACK FOREST DIGITAL ASSETS gegenüber den Informationsbestellern, sie regelmäßig mit Weiterbildungs- und Schulungsmaterial, aber auch mit allgemeinen Informationen zu versorgen.

Hierbei sind vier wesentliche Vertragsbestandteile besonders wichtig:
Erstens ist es BLACK FOREST DIGITAL ASSETS Mission, Menschen leicht und verständlich digitale Anlagemodelle, Blockchaintechnologie und Kryptowährungen näher zu bringen, sie mit der Technologie dahinter vertraut zu machen und weiterzubilden.
Zweitens wird der Gegenstand des jeweiligen Informationsvertrages einerseits bei der konkreten Bestellung und ergänzend durch diese Allgemeinen Informationsvertragsbedingungen (nachfolgend AIB genannt) bestimmt.
Drittens kann der Informationsbesteller den Vertrag jederzeit, formlos und ohne Angabe von Gründen beenden.
Viertens ist dieser Informationsservice unentgeltlich.

§ 1 Vertragsgegenstand, Pflichten von BLACK FOREST DIGITAL ASSETS

1. Gegenstand des Vertrages ist es, seitens BLACK FOREST DIGITAL ASSETS den Informationsbesteller mit Informationen über alle denkbaren Kontaktkanäle wie bspw. Briefpost, SMS, E-Mail, soziale Netzwerke und vergleichbare Kontaktkanäle, sowie alle weiterhin denkbaren Kontaktkanäle zu versorgen. Grundsätzlich sind die Themen dieser Informationen durch den konkreten Informationsvertrag, Produkt- und/oder Leistungsbeschreibung festgelegt. In jedem Fall können dies aber Informationen aus den folgenden Themenbereichen sein: Unternehmertum, Blockchaintechnologie, Digitale Anlagestrategien, Persönlichkeitsentwicklung, Erfolg, Produkte Dritter, Marketing, Vertrieb, Zeitmanagement, spirituelles Coaching, Self-Leadership, verwandte und vergleichbare Themen, eigene Seminare und Webinare, Seminare und Webinare Dritter, Empfehlungen geeigneter Produkte Dritter.

2. Ein Anspruch darauf, dass alle diese Themenbereiche abgedeckt werden besteht nicht.

3. Ferner schuldet BLACK FOREST DIGITAL ASSETS auch keine Beratung und auch nicht die Prüfung dieser Informationen auf inhaltliche Richtigkeit, sondern nur die Verschaffung der Informationen.

§ 2 Vertragsschluss

1. Der Informationsvertrag kommt zustande, wenn der Informationsbesteller entweder digital, schriftlich oder auf andere eindeutige u.a. auch konkludente Form eine Leistung von der Digistore24 GmbH und/oder BLACK FOREST DIGITAL ASSETS abfordert, in deren Produkt- oder Leistungsbeschreibung auf den Abschluss eines Informationsvertrages hingewiesen wird.

2. Hierbei werden auch diese AIB Bestandteil des Vertrages.

§ 3 Unentgeltlichkeit
Der Informationsbesteller muss kein Geld für die Beziehung der Informationen zahlen.

§ 4 Beendigung des Informationsvertrages

1. Beide Vertragsparteien können den Vertrag jederzeit, ohne Angabe von Gründen und ohne Achtung einer Frist oder Form kündigen.

2. Sofern der Kunde parallel Kunde der Digistore24 GmbH ist und über dieses Vertragsverhältnis Zugang zu Leistungen von BLACK FOREST DIGITAL ASSETS erhält, ist der Bestand dieses Informationsvertrages nicht vom Bestand des Vertrages zur Digistore24 GmbH abhängig.

3. Sofern der Kunde parallel Kunde der BLACK FOREST DIGITAL ASSETS ist und über dieses Vertragsverhältnis Zugang zu Leistungen von BLACK FOREST DIGITAL ASSETS und/oder Dritten
erhält, ist der Bestand dieses Informationsvertrages nicht vom Bestand des Vertrages zu BLACK FOREST DIGITAL ASSETS abhängig.

§ 5 Haftung

1. BLACK FOREST DIGITAL ASSETS haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

2. Für einfache Fahrlässigkeit haftet BLACK FOREST DIGITAL ASSETS – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten, bzw. Kardinalspflichten verletzt werden.

3. Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.

4. Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend
gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.

5. Soweit die Haftung nach den Absätzen 2 und 3 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von BLACK FOREST DIGITAL ASSETS.

§ 6 Änderungsvorbehalt

BLACK FOREST DIGITAL ASSETS ist berechtigt, diese AIB einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen oder zur Erweiterung des Informationsangebots oder der Informationskanäle notwendig ist. Über eine Änderung wird der Informationsbesteller unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse informiert. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Informationsbesteller nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis BLACK FOREST DIGITAL ASSETS gegenüber in Schrift- oder Textform widerspricht.

§ 7 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.